MVG-Mitglieder können aufatmen
Probezeiten sind nun gesetzlich geregelt
Nach einem Nachbarstreit mit einem Profi-Trompeter liegt nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vor: Das Gericht hält das Musizieren in der eigenen Umgebung von zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, also im beschränkten Umfang, für angemessen.
Somit müssen Nachbarn das Proben in der Wohneinheit oder im Haus bis zu einem bestimmten Maß tolerien! Allerdings ist auch das Ruhebedürfnis mittags und nachts stets zu beachten. (exakte Urteilsbegründung bitte anderweitig recherchieren)
Die Mitglieder des Musikverein Garrel von 1920 e.V. können das Gerichtsurteil jedoch gelassen entgegennehmen: Nur in wenigen Ausnahmefällen wird täglich auf dem Instrument geprobt, wobei die Übungseinheiten niemals den werktäglichen Zeitkorridor von drei Stunden übersteigen.... (Puh – Glück gehabt!)

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